Fragen zum Spielgruppenalltag

Welche Bring- und Abholzeiten gelten
Wir sind froh, wenn sie sich strikte an die vereinbarten und kommunizierten Zeiten halten. Da dies sonst eine unnötige Unruhe bei den Kindern auslöst und wir unsere Rituale nicht in Ruhe zu Ende bringen können. Müssen Sie Ihr Kind dennoch früher abholen, bitten wir Sie uns dies beim Bringen der Kinder mitzuteilen.
Auffangzeiten am Morgen: 08:30 - 09:00
Abholzeiten am Morgen: 11:20 - 11:30
Auffangzeiten am Nachmittag: 14:00 - 14:30
Abholzeiten am Nachmittag: 16:50 - 17:00

Was muss ich meinem Kind mitgeben
Jedes Kind bringt seinen Znüni selber mit z.B. Zwieback, Darvida, Reiswaffeln, Gurken, Rüebli, etc. (bitte keine Süssigkeiten). Auch Finken oder Antirutschsocken, Malschürze oder ein altes T-Shirt und Ersatzkleider müssen mit. Für unsere aller kleinsten Gäste, benötigen wir auch Windeln. Das Lieblingskuscheltier und der Schnuller (Nuggi, wenn nötig) dürfen mit. Zusätzlich bitten wir Sie den Rucksack, Trinkflasche, Znünibox, Tupperware, Mal­ und/oder T-Shirt etc. ihres Kindes mit dem Vornamen zu ergänzen. Somit ist es für uns leichter die Sachen beim gemeinsamen Znüniessen zu verteilen.

Mein Kind ist krank, bei wem melde ich es ab
Sie erhalten von uns einen Telefonalarm mit den entsprechenden Telefonnummern der Spielgruppenleiterinnen. Sollten Sie diese nicht erreichen, dann bitten wir Sie sich bei einem weiteren Gruppenmitglied zu melden.

Wird der Geburtstag meines Kindes gefeiert
Ja, selbstverständlich feiern wir diesen besonderen Tag im jungen Leben eines Kindes. Dies gehört zu den Ritualen und das Kind darf einmal im Zentrum der gesamten Gruppe stehen. Wir haben einen besonderen Geburtstagsstuhl dazu hergerichtet, worauf sich die Kinder wie ein König fühlen dürfen. Wenn Sie möchten dürfen Sie einen Kuchen mitgeben und bis nach dem Znüni in der Spielgruppe bleiben.     

Ist die Spielgruppe jede Woche auf
Nein, wir richten uns nach den Ferien der Volksschule der Stadt Zürich. Während den Ferien und an den offiziellen Feiertagen bleibt unsere Spielgruppe generell geschlossen. In den Sport-, Frühlings- und Herbstferien wird jeweils in der ersten Woche ein reduzierter Spielgruppenbetrieb angeboten. Dieser ist freiwillig und muss nicht zusätzlich bezahlt werden. Die Einteilung für ihr Kind wird ihnen frühzeitig im Voraus bekannt gegeben.

Mein Kind weint und will nicht in die Spielgruppe kommen
Nicht jeder Tag ist gleich, dies gilt für die Grossen wie auch für die Kleinen und wir können es verstehen. In solchen Situationen bitten wir Sie ihr Kind bei der entsprechenden Spielgruppenleiterin abzumelden. Liegt ein anderes Problem vor oder Sie merken, dass ihr Kind generell nicht mehr in die Spielgruppe kommen möchten, dann nehmen Sie bitte direkt den persönlichen Kontakt zur Spielgruppenleiterin oder der Leitung auf, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.

Kann ich mein Kind sofort bei der Spielgruppe anmelden
Ein Eintritt ist jederzeit nach Absprache mit der Spielgruppenleitung möglich.

Mein Kind ist krank und/oder hat Fieber 
Kranke Kinder im akuten Stadium, mit ansteckenden Krankheiten oder Fieber über 38° dürfen nicht in die Spielgruppe gebracht werden und werden nicht betreut. Nehmen Sie in diesem Fall bitte den Kontakt zur Spielgruppenleitung auf.

Kann mein Kind durch jemanden Dritten abgeholt werden
Wird ein Kind in Ausnahmen nicht von den Eltern abgeholt, ist die Spielgruppenleiterin vorgängig zu informieren und die Person, die anstelle der Eltern das Kind abholt, muss sich ausweisen.

Kann mein Kind zusätzliche und sporadisch in die Spielgruppe kommen
Es ist möglich, dass ein bei der Spielgruppe bereits angemeldetes Kind sporadisch an einem zusätzlichen Tag in die Spielgruppe gebracht werden kann. Dies muss jedoch zwingend vorgängig mit der Leiterin vereinbart werden. Dieser zusätzliche Besuchstag wird separat verrechnet, oder kann mit einem Gutschein beglichen werden.

Warum muss ich während der offiziellen Ferienzeit den monatlichen Beitrag zahlen, ohne dass die Spielgruppe offen hat
Ihr Beitrag an die Spielgruppe ist auf ein Jahr und pro Rata auf monatliche Beträge bemessen. D.H. die Kalkulation berücksichtigt ein gesamtes Jahr mit 52 Wochen. Davon abgezogen werden 13 Wochen Ferien mit zusätzlichen 2 Wochen Reserve. In den Sport-, Frühlings- und Herbstferien wird jeweils in der ersten Woche ein reduzierter Spielgruppenbetrieb angeboten. Dies wird wiederum mit 3 Wochen gutgeschrieben. Der resultierende, kalkulierte Gesamtbetrag von 40 Wochen Spielgruppenbetrieb wird durch 12 geteilt und stellt den monatlichen Beitrag dar. 

Wie bezahle ich die Beitragskosten
Sie erhalten von uns einen orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer. Es ist auch möglich mehrere Monate im Voraus zu bezahlen. Selbstverständlich können sie auch einen Dauerauftrag bei ihrer Bank, oder noch einfacher einen Dauerauftrag (DA) über eBanking aufgeben. Sprechen sie mit ihrer Bank, oder informieren sie sich via Internet bei ihrer Hausbank. Informieren sie bitte die Spielgruppenleitung, mit welcher Referenznummer sie den DA ausführen lassen. 

Welche Zahlungskonditionen gelten
Sie erhalten monatliche eine Rechnung. Die Rechnungsfrist beträgt 10 Tage.

Wie weiss ich, ob ich den monatlichen Beitrag bereits bezahlt habe
Leider ist es uns noch nicht möglich automatisiert eine Kontoübersicht pro Kunde zu erstellen und zu versenden. Bitte informieren sie sich direkt bei der Spielgruppenleitung.              

Wird bei Absenz wie Krankheit, ausserordentlichen Ferien, oder sonstigen Verhinderungen, der nicht in Anspruch genommene Spielgruppentag rückvergütet
Nein, bei Krankheit ihres Kindes erhalten sie von uns einen Gutschein. Diesen können sie nach Absprache mit der Spielgruppenleitung, an einem beliebigen Tag einlösen. 

Wie muss ich kündigen
Der Austritt des Kindes muss mit einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Monat erfolgen. Die Eltern sind verpflichtet, die Gebühr bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu bezahlen, auch wenn das Kind die Spielgruppe nicht mehr besucht.

Bei welchen Gegebenheiten muss ich kündigen
Eine Kündigung ist zwingend bei frühzeitigem Abbruch der regulären Spielgruppenbesuche, d.H. vor geplantem Übertritt in den Kindergarten, oder wenn das Kind z.B. 2x pro Woche angemeldet ist und nur noch 1x pro Woche in die Spielgruppe kommt. Bei Abbruch der Mittagstischbesuche ist eine Kündigung ebenfalls zwingend.

Wie erhalte ich Gutscheine
Gutscheine erhält man, wenn das Kind krankheitsbedingt die Spielgruppe nicht besuchen kann. Die Gutscheinen können bei vorheriger Vereinbarung mit der Spielgruppenleiterin eingelöst und damit die Absenz kostenfrei nachgeholt werden. Bitte beachten, die Gutscheine haben ein Ablaufdatum und sind dadurch zeitlich begrenzt einsetzbar. Die Gutscheine können nicht gesammelt werden damit man mit diesen den monatlich ordentlichen Spielgruppenbeitrag begleichen kann. Bei einer krankheitsbedingter Absenz von einem Kind, welches an bis zu 3 Tage pro Woche die Spielgruppe besucht, wird 1 Gutschein pro Woche abgegeben. Bei mehr als 3 Besuchstage pro Woche werden 2 Gutscheine pro Woche abgegeben. Bei Absenzen während den Sport-,Frühlings- oder Herbstferien werden keine Gutscheine abgegeben, da es sich bei diesen speziellen Tagen um eine unentgeltliche Zusatzleistung der Spielgruppe in den Ferienwochen handelt.